Räumen und Streuen von Zufahrtsstraßen. Eingangsbereiche, Hintereingänge, Müllstellplätze
Räumen und Streuen von Parkflächen und Gewerbeflächen.
Räumen und Streuen von Eingangsbereichen, Hintereingängen und Müllstellplätzen.
Der Räum- und Streudienst erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der ortsüblichen Stadt- oder Gemeindeordnung. Für unvorhersehbare Naturgewalten wie Eisregen und Blitzeis übernehmen wir keine Haftung für evtl. sich daraus ergebende Unfälle jeglicher Art.